PRESSE
Erschienen in zelt&co. Ausgabe 02*2007 (Mai 2007), Seite 24
Thomas Roman
,
Leiter der Fachgruppe Textile Bautechnik beim BkTex:
Thema: Die Produktpiraten im Auge
Zum Einen ist es natürlich nicht sehr kreativ, ein Produkt zu kopieren, und zum Anderen war es in früherer Zeit auch aus ethischen und moralischen Gesichtspunkten nicht denkbar. Heute hat sich das etwas verändert, im Markt tummeln sich mehr und mehr Kopien von Zelttypen der führenden Hersteller. Aber für den Nutzer lauern im Falle einer Vermischung der Produkte erhebliche Gefahren. Wer stellt sicher, dass Qualität und Legierung, sowie die Materialfestigkeit gleich sind? Werden evtl. gültige Patente verletzt? Teilweise durften kopierte Zelte wegen Patentrechtsverletzungen nicht mehr eingesetzt werden. Dies ist dann in der Regel das Problem des Vermieters, der das Zelt gekauft hat.
Und dann die Vermischungsproblematik!!
Im Falle eines Schadens dürfte nämlich das Gezerre losgehen, wer, beziehungsweise welches Bauteil zum Versagen der Gesamtstruktur geführt hat und wer für den Schaden verantwortlich ist.
Verschiedene Hersteller schließen im Falle einer Vermischung von Bauteilen unterschiedlichen Ursprungs, eine Haftung komplett aus! Zudem ist auch ungeklärt, mit welchem Prüfbuch ein Zelt, zusammengesetzt von verschiedenen Herstellern, auf die Reise geht. Hier dürfte es ebenfalls keine Rechtssicherheit geben. Es könnte also im Extremfall auch zu einer Verweigerung der Abnahme des Zeltes und zum Platzen der Veranstaltung führen.
Hier ein Auszug aus einem Zeltprüfbuch, in dem auf das Problem der Vermischung hingewiesen wird.
"Es dürfen nur Original-Ersatzteile des Herstellers verwendet werden.
Bei der Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen erlischt die Gewährleistung des Herstellers und die Gültigkeit der statischen Berechnung. Somit ist der Betrieb der Anlage untersagt.
Dies ist gültig für Aluminium, Stahlteile und Zeltplanen. Alle Originalteile unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle. Die Qualität wird ständig durch Röntgentests, Zerstörungstests, Zerreisstests, Schichtdickenmessungen und Härtetests überprüft. Bei Verwendung von ungeeigneten und nicht geprüften Teilen kann es schon bei sehr geringen Lasten zum Versagen des Gerüstes kommen.
Die verwendeten Zeltplanen dürfen nur aus vom Hersteller zugelassenen Stoffen hergestellt werden. Die Herstellung der Planen darf nur durch vom Gerüsthersteller autorisierte Firmen und nach den Vorgaben und Toleranzen des Herstellers geschehen. Ob die Planen von einem Autorisierten Hersteller gefertigt wurden, kann man auf jeder Plane an dem Gütesiegel des Herstellers (siehe unten) erkennen. (...) Eine Zeltplane, die nicht nach den exakten Maßgaben des Herstellers gefertigt wurde, kann zu Überbelastungen im Gerüst führen und dadurch zu erheblichen Schäden. Aus diesem Grunde erlischt bei Nichtverwendung von Originalplanen die allgemeine Betriebserlaubnis."
Ich, als Vorsitzender der Fachgruppe Textile Bautechnik, kann nur jedem raten, bei einem Hersteller zu bleiben und das Vermischen der Teile nicht zu riskieren. Es kommt auch beim Kauf eines Zeltes, das man 20 Jahre oder länger nutzt nicht unbedingt auf den Kaufpreis an. Hier spielen ein paar Prozentpunkte eine sehr untergeordnete Rolle. Wenn man das überschlägt, sind das pro Vermietung einstellige Centbeträge.
Viel wichtiger ist bei der Kaufentscheidung, der Service, Ersatzteilversorgung, Langlebigkeit, Qualität, Betreuung vor Ort.
Abschließend kann ich nur sagen, es ist immer besser ein Original zu erwerben als eine Kopie.
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